Mörderischer Bestseller

Hexenprozesse in der Eifel

Der Hexenwahn fordert von der Eifelbevölkerung seinen Tribut. Tausende unschuldige Opfer werden gefoltert und grausam ermordet. Erst Friedrich von Spee beginnt, dem Wahnsinn ein Ende zu machen

Das Konzil von Ancyra hatte 314 n. Chr. den Hexenglauben zum heidnischen Aberglauben erklärt. Doch mehr als 1100 Jahre später änderte sich die Haltung des Vatikans in der Hexenfrage. Papst Innozenz VIII erließ 1484 die Bulle „Summis desiderantis affectibus“ („In unserem sehnlichsten Wunsche“) die sogenannte Hexenbulle. Der päpstliche Erlass wendet sich ausdrücklich gegen den Missbrauch der dämonischen Magie. Zwei Jahre später, 1486, erschien in Speyer die berüchtigte Schrift „Der Hexenhammer- Malleus malleficarum“ löste besonders auf deutschem Boden einen unheilvollen Hexenwahn aus.

Ein frauenfeindlicher, mörderischer Bestseller und seine Folgen

Zitate aus dem Hexenhammer, einem im wahrsten Sinne „mörderischer Bestseller“ der Neuzeit.

Was ist denn das Weib anderes als eine Vernichtung der Freundschaft, eine unentfliehbare Strafe, ein notwendiges Unglück, eine natürliche Versuchung, ein begehrenswertes Unheil, eine häusliche Gefahr, ein reizvoller Schädling, ein Weltübel, mit schöner Farbe bestrichen?“

Also schlecht ist das Weib von Natur, da es schneller am Glauben zweifelt, auch schneller dem Glauben abschwört, was die Grundlage von Hexerei ist.“

Auch in der Eifel blieb kaum ein Dorf von Hexenverfolgung verschont. Die erste Wirkung des von Verfolgungswut gegen das weibliche Geschlecht getragenen „Hexenhammers“ der Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprengers traf Tausende unschuldiger Frauen und Mädchen. Doch zunehmend traf Verfolgung, Folter und Tod auf dem Scheiterhaufen auch Männer und Kinder aller Schichten, die von übelwollenden Zeitgenossen denunziert wurden.Unter der Folter wurden sie zu Geständnissen gezwungen und grausam bestraft. Im Herrschaftsbereich des Kurfürstentums Trier wurde die Hexenhysterie zusätzlich angegeheizt durch den Trierer Weihbischof Binsfeld, der 1589 durch sein übles Traktat „Tractatus confessionibus maleficarum et saguarum“ (Abhandlung über die Bekanntnisse der Zauberer und Hexen) die Grundlage für eine systematische Hexenverfolgung im Erzbistum Trier legte. In der Regierungszeit des Trierer Kurfürsten Johann VII von Schönberg (1581-1599) wurden im kurtrierischen Herrschaftsgebiet zwischen 1587-1593 2000 Hexen nach einem grausamen Verfahren und Folter verbrannt. In manchen Orten der dünnbesiedelten Eifel fiel so jeder dritte Einwohner dem Hexenwahn zum Opfer.

Holzschnitt aus dem Hexenhammer

Man glaubte, »der Verstockte sei von einem Dämon oder vom Teufel besessen, und ebenso glaubte man, der Teufel selbst durchleide die Folter und fahre dann aus dem Gefolterten — erst dann sei der Beschuldigte Herr seines eigenen Willens und habe nun auch die Kraft, seine Schuld zu bekennen«. (Döbler) Wo die Hexenjagd mit so großem Eifer betrieben wurde, blieben Rachsucht, Neid, Gewinnsucht und Habgier nicht aus. Es genügte die Anzeige, dieser oder jene sei schuld, daß ein Pferd lahm gehe, eine Kuh keine Milch mehr gebe oder die Frucht auf dem Felde vernichtet worden sei. Andere wollten beobachtet haben, wie die angeschuldigte Person auf einem schwarzen Kater zum Schornstein hinausgefahren sei oder wie sie auf einer Waldlichtung mit des Teufels Großmutter Orgien gefeiert hätte. [1]

Schon die Denunziation als Hexe zog für den Betroffenen ein grausames Gerichtsverfahren nach sich. Zum Hexenprozess gehörte regelmäßig die Folter, mit der man die Angeklagten zu selbstbelastenden Geständnissen zwang. Die angewendeteten Methoden waren von unglaublicher Grausamkeit. Kaum einer überstand die bis zu dreimal wiederholte, stufenweise gesteigerte „Peinliche Befragung“ ohne ein Geständnis. Meistens wurden weitere Personen von den Gefolterten schwer als Mittäter belastet, damit das Martyrium ein Ende hatte. Wer die Daumenschrauben ohne Geständnis überstand, wurde gerädert, gestreckt oder mit glühenden Eisen gemartert. Widerrufene Geständnisse führten zu weiterer Marter. Wenn überhaupt Verteidiger bei den Prozessen zugelassen waren, liefen sie Gefahr, selbst wegen „Begünstigung des Bösen“ angeklagt zu werden. Hexenausschüsse sahen ihre Aufgabe darin, Hexen aufzuspüren und ihnen den Prozess zu machen. Sie erhielten ihren Lohn aus dem Nachlaß der Verurteilten. So kam es zu einer unheilvollen Mischung von Aberglauben, Mißgunst und Habgier, die ungezählten Menschen zum Verhängnis wurde. Besonders gefährdet als Hexen verfolgt zu werden waren Hebammen, weil der erwähnte „Hexenhammer“ diesen Frauen pauschal die Schuld am Tod von Neugeborenen zuschob.

Bereits früh kritisierten mutige Männer, unter ihnen der Trierer Jesuitenpater Friedrich v. Spee, die Hexenprozesse als unrechtmäßige und als grausame Justizmorde. Spee schrieb wie die meisten Kritiker seine Traktate gegen den Hexenwahn unter einem Pseudonym, um nicht seinerseits auf dem Scheiterhaufen zu enden. Trotz dieser Vorsichtsmaßnahme musste er vom Abt seines Klosters in Sicherheit gebracht werden. Doch seit Spees entschiedener Streitschrift „Cautio Criminalis“ aus dem Jahr 1631 dauerte es noch über 100 Jahre bis 1749 der letzte Hexenprozess durchgeführt wurde.

© Marzellus BoosMellonia-Verlagzum Newsletter anmeldenBücher über die Eifel*

Passende Unterkunft in der Eifel
suchen & buchen*
Partnerlink BOOKING.COM
So unterstützen Sie www.eifeltour.de

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*